Bei begründetem Verdacht auf eine Lese-Rechtschreib-Störung ("Legasthenie"), eine reine Rechtschreibstörung oder eine Rechenstörung ("Dyskalkulie") im Erwachsenenalter können wir in unserer Praxis gerne eine umfassende Diagnostik durchführen. Sollten die Diagnosekriterien für eines dieser Störungsbilder erfüllt sein, stellen wir Ihnen einen entsprechenden Befund sowie ein ausführliches Gutachten aus. Im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums können Sie dadurch möglicherweise einen Nachteilsausgleich und/oder eine Zeitverlängerung bei der Bearbeitung von Prüfungen erwirken.
Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie)
Zur Feststellung einer Lese- und Rechtschreib-Störung muss grundsätzlich immer auch eine Intelligenztestung durchgeführt werden. Wir empfehlen in diesem Fall die Durchführung eines sprachfreien
Intelligenztests, da diese deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt als ein umfangreiches Intelligenztestverfahren.
Die gesamte LRS-Diagnostik setzt sich aus den folgenden Testverfahren zusammen:
Die Durchführung dieser Testverfahren inklusive Vorgespräch,
Testbearbeitung, Auswertung der Testergebnisse und anschließendem Beratungsgespräch nimmt etwa 3 Stunden in Anspruch, hierfür stellen wir Ihnen ein Honorar von €
300,- in Rechnung.
Rechenstörung (Dyskalkulie)
Auch zur Feststellung einer Rechenstörung muss grundsätzlich immer auch eine Intelligenztestung durchgeführt werden. Wir empfehlen in diesem Fall die Durchführung eines sprachfreien Intelligenztests, da
diese deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt als ein umfangreiches Intelligenztestverfahren.
Die gesamte LRS-Diagnostik setzt sich aus den folgenden Testverfahren zusammen:
Die Durchführung dieser Testverfahren inklusive Vorgespräch,
Testbearbeitung, Auswertung der Testergebnisse und anschließendem Beratungsgespräch nimmt etwa 3 Stunden in Anspruch, hierfür stellen wir Ihnen ein Honorar von € 300,- in Rechnung.
Als seit 2016 beim Arbeitskreis Legasthenie Bayern e.V. tätiger Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapeut, kann ich
Ihnen bei Fragen rund um die Diagnostik und Behandlung dieser Störungsbilder gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei organisatorischen Fragen
(z. B. Beantragung eines Nachteilsausgleichs, Notenschutzes, einer Zeitverlängerung oder einer Legasthenie-/Dyskalkulie-Therapie*) empfehle ich Ihnen, sich direkt an den Arbeitskreis Legasthenie
Bayern e.V. (Telefonnummer: 089-411149-200, Mail: info@akl-bayern.de) zu wenden, hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum weiteren Vorgehen.
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